Nach den Bestimmungen der ärztlichen Berufsordnung hat ein Arzt bei der Berechnung seiner Leistungen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anzuwenden.Eine
Vergütung des Zeitaufwandes für die Erstellung aufwendiger ärztlicher Schriftsätze ergibt sich im Hinblick auf schriftliche gutachtliche Äusserungen aus GOÄ-Ziffer 85.
Detaillierte schriftliche Äusserungen im Rahmen
des Service von Medizininfo-Online sind hinsichtlich ihres Aufwandes der Abfassung aufwendiger gutachtlicher Texte gleichzusetzen. Daher ist bei der Honorarbemessung unserer Leistungen die GOÄ-Ziffer 85 in Analogie
anzuwenden. Der jeweilige Zeitaufwand hat unter anderem erforderliche Literaturrecherchen, Durchsicht ggf. zur Verfügung gestellter medizinischer Unterlagen, Verfassen, Diktat und Durchsicht der Reinschrift eines
individuell abgefassten Schriftsatzes zu berücksichtigen.
Wir möchten ausdrücklich herausstellen, dass wir uns nicht als “Gesundheitsportal” verstehen, welches sich über Werbung finanziert und im Internet kostenfreie
allgemeine Informationen über diverse medizinische Themen zur Verfügung stellt. Solche Gesundheitsportale sind bereits in genügender Vielfalt vorhanden. Unser Service sollte bei individuellen Problemfeldern zum Tragen
kommen, die sich mittels allgemeiner Informationen der Gesundheitsportale nicht lösen lassen, sondern eine auf den Einzelfall ausgerichtete “massgeschneiderte” und entsprechend qualifizierte fachärztliche
Bearbeitung erfordern.
Die GOÄ-Ziffer 85 sieht in ihrer derzeitig gültigen Fassung bei Zugrundelegung des 2,3-fachen Regelsatzes einen Honorarbetrag von EUR 67,03 pro angefangene Stunde Arbeitszeit vor. Dieser
Stundensatz wird unseren Rechnungen zugrundegelegt.
Zusätzlich werden Schreibgebühren nach GOÄ-Ziffern 95 und 96 berechnet. GOÄ-Ziffer 95 beläuft sich auf EUR 3,50 je angefangene DIN A 4-Seite, Ziffer 96 im Falle
gewünschter Kopien auf EUR 0,18 je Kopie.
Versand- und Portokosten bei einfacher Briefsendung oder E-Mail- bzw. Faxversand werden von uns nicht gesondert berechnet. Sollte im Einzelfall eine sonstige besondere
Versandart gewünscht werden, z.B. Einschreibesendung, müssten wir diese Versandkosten allerdings separat in Rechnung stellen.
Unsere Geschäftsbedingungen sehen vor, dass wir für unsere Klienten entweder nach
Vorauszahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages tätig werden oder unter Einschaltung einer ärztlichen Abrechnungsstelle, welche als Inkasso-Unternehmen fungiert und unserem Klienten die zugehörige Rechnung im
Nachgang zu unserer Ausarbeitung zusendet (Fa. mediserv, Am Halberg 6, 66121 Saarbrücken).
Nach Eingang einer Anfrage erhält der Interessent daher von uns zunächst einen für uns verbindlichen und detailliert
spezifizierten Kostenvoranschlag zur unverbindlichen Kenntnisnahme. Ferner bitten wir unseren Klienten um Mitteilung, ob er uns auf Basis einer Vorauszahlung oder einer nachträglichen Rechnungsstellung durch Fa.
mediserv beauftragen möchte.
Wie werden für unseren Klienten tätig, wenn dieser unserem Kostenvoranschlag schriftlich zustimmt und uns Mitteilung gibt, welche Variante der Vergütungsabwickelung gewünscht wird.
Wenn
wir auf Basis einer Vorauszahlung tätig werden sollen, teilen wir dem
Klienten unsere Bankverbindung mit. Nach Erhalt des in unserem Kostenvoranschlag aufgeführten Betrages senden wir unserem Klienten schnellstmöglich
die in Auftrag gegebene Ausarbeitung. Dieser liegt unsere quittierte Rechnung bei (Arztrechnung in doppelter Ausfertigung). Die Rechnung ist zur Kostenerstattung bei privaten Krankenversicherungen und sonstigen privaten
Kostenträgern vorlagefähig. Auf den Rechnungsexemplaren wird jeweils unsererseits der Erhalt des Rechnungsbetrages vermerkt.
Sofern sich der Klient für eine Rechnung von Fa. mediserv entscheidet, erhält er von uns aus
Datenschutzgründen eine Einverständniserklärung mit der Bitte um unterzeichnete Rücksendung. Nach Erhalt dieser unterschriebenen Einverständniserklärung senden wir dem Klienten unsere Ausarbeitung nach Fertigstellung
zu. Weiterhin erhält er mit getrennter Post die zugehörige Rechnung der Fa. mediserv über den in unserem Kostenvoranschlag ausgewiesenen Betrag. Auch diese Rechnung ist als Arztrechnung zur Kostenerstattung bei privaten
Krankenversicherungen und sonstigen privaten Kostenträgern vorlagefähig.
Wir bitten unsere Klienten in jedem Fall um Mitteilung von Name und Anschrift, damit die jeweilige Rechnung ordnungsgemäss
zugestellt werden kann.
Abweichend von diesen Regularien sind bei Vorauszahlung des Rechnungsbetrages auch anonyme Bearbeitungen möglich, wenn dies vom Klienten gewünscht wird. Diese können naturgemäß nur über E-Mail
oder Fax abgewickelt werden.
Unser Klient akzeptiert mit der Zusendung seiner Anfrage unsere Honorarsätze und Geschäftsbedingungen sowie eine Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ohne dass es eines
gesonderten bzw. weitergehenden Vertragsabschlusses bedarf.
Bei Erstellung medizinischer